Des coffres-forts privés, hors système bancaire, dans un emplacement sécurisé au cœur de Genève. La solution idéale pour le stockage sécurisé et discret de vos affaires personnelles et professionnelles.
Accès sur rendez-vous uniquement pour une totale discrétion
Surveillance continue et contrôle d'accès strict.
Les coffres sont situés à l'hyper centre de Genève, facilement accessibles à pied, en voiture, ou en transports publics.
Accès discret et sécurisé aux locaux.
Pour des raisons de discrétion et de sécurité, l'accès aux coffres se fait exclusivement sur rendez-vous.
Professionnalisme, excellence dans le service, discrétion.
Six formats disponibles pour répondre à tous vos besoins.
Consultez notre tableau des 6 formats disponibles et sélectionnez le coffre qui correspond à vos besoins et à votre budget.
Un contrat clair, sans frais cachés. Après vérification d'identité et validation de votre demande, vous signez le contrat et recevez vos clés.
Convenez d'un rendez-vous à votre convenance via notre formulaire de contact ou par téléphone. Venez avec votre clé personnelle et une pièce d'identité.
Notre local est conçu pour la garde d'objets de valeur. Chaque détail de notre infrastructure vise à garantir la protection maximale de vos biens.
Chaque coffre requiert deux clés distinctes : la clé du titulaire et la clé maîtresse de notre personnel. Impossible d'ouvrir sans la clé du titulaire.
Chaque accès est enregistré et seules les personnes autorisées sont admises dans la salle des coffres.
Ein privates Schliessfach ausserhalb des Bankensystems bietet Sicherheit und Vertraulichkeit, die Banken nicht garantieren können. Ihr Zugang hängt nicht von der Zahlungsfähigkeit einer Bank oder allfälligen gesetzlichen Beschränkungen Ihres Kontos ab. Ihre Wertgegenstände bleiben unter allen Umständen zugänglich, ohne finanziellen Vermittler. Dies ist die bevorzugte Lösung für den Schutz persönlicher, familiärer oder geschäftlicher Angelegenheiten.
Es handelt sich um ein gesichertes Fach in unseren Räumlichkeiten, das Sie für die vereinbarte Dauer mieten. Sie deponieren, was Sie möchten (vorbehaltlich der in den allgemeinen Bedingungen aufgeführten Ausschlüsse), und greifen auf Voranmeldung während der Öffnungszeiten darauf zu.
Ja. Safe Deposit S.A. vermietet Schliessfächer an Schweizer Einwohner, Expatriates und Nicht-Einwohner, vorbehaltlich einer Identitätsprüfung gemäss unseren gesetzlichen Pflichten (gültiger amtlicher Lichtbildausweis und, für Einwohner, aktueller Wohnsitznachweis). Grenzgänger und Nicht-Einwohner sind willkommen. Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu Ihrer spezifischen Situation.
Ja. Safe Deposit S.A. vermietet Schliessfächer an juristische Personen (Gesellschaften, Stiftungen, Vereine usw.) zu denselben Bedingungen wie an Privatpersonen. Bei Vertragsabschluss muss die Gesellschaft einen Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate), die gültigen Statuten sowie die Ausweise der zeichnungsberechtigten und zugriffsberechtigten Vertreter vorlegen. Der Zugang ist auf die im Vertrag ausdrücklich bezeichneten Personen beschränkt.
Für Privatpersonen: ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis sowie ein aktueller Wohnsitznachweis (nicht älter als drei Monate). Für juristische Personen: ein Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate), die gültigen Statuten sowie die Ausweise der zeichnungsberechtigten und zugriffsberechtigten Vertreter. In allen Fällen ist bei Vertragsabschluss ein Formular zur Erklärung des wirtschaftlich Berechtigten (Formular A) auszufüllen und zu unterzeichnen, gemäss dem Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG).
Wichtige Dokumente (Pässe, Grundbuchauszüge, Testamente), Schmuck, Uhren, Bargeld, digitale Datenträger, Sammlungen, wertvolle Gegenstände — alles, was in die Abmessungen Ihres Fachs passt. Bestimmte Gegenstände sind durch das Gesetz und unsere allgemeinen Bedingungen ausgeschlossen (Gefahrstoffe, Betäubungsmittel usw.)
Für Dokumente und einige kleinere Gegenstände genügen in der Regel die Typen 1 oder 2. Für Schmuck, Uhren oder mehr Dokumente empfehlen sich die Typen 3 oder 4. Die Typen 5 und 6 sind geeignet für diejenigen mit grossen Mengen an Gegenständen. Im Zweifel kontaktieren Sie uns — wir beraten Sie gerne.
Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf (12) Monate, sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Periode (mindestens sechs Monate), sofern er nicht schriftlich fristgerecht gekündigt wird.
Wir akzeptieren Bargeld, Kreditkarten und Banküberweisungen. Die Zahlung erfolgt im Voraus für den gewählten Mietzeitraum.
Jede Änderung der Tarife oder der Allgemeinen Bedingungen wird Ihnen per Post oder E-Mail mindestens dreissig (30) Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Wenn Sie nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag ohne Entschädigung zu kündigen, mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bedingungen. Wird kein schriftlicher Widerspruch innerhalb dieser Frist eingereicht, gelten die Änderungen als akzeptiert.
Der Zugang erfolgt ausschliesslich nach Voranmeldung. Am Tag Ihres Besuchs erscheinen Sie mit Ihrem persönlichen Schlüssel und einem Ausweis. Ein Mitarbeiter begleitet Sie bis zum Tresorraum und lässt Sie dann allein, damit Sie auf Ihr Fach zugreifen können.
Ja, ausnahmsweise und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Ein Zugang ausserhalb der regulären Öffnungszeiten ist gegen einen Aufpreis von CHF 150.– (zzgl. MwSt.) pro Besuch möglich. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin ausserhalb unserer üblichen Öffnungszeiten zu vereinbaren.
Nein. Ihr Vertrag begrenzt die Anzahl der jährlichen oder monatlichen Besuche nicht. Sie können auf Ihr Schliessfach so oft zugreifen, wie Sie möchten — im Rahmen der Öffnungszeiten und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Terminen.
Ja. Sie können eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen, in Ihrem Namen auf Ihr Schliessfach zuzugreifen. Diese Bevollmächtigung muss schriftlich bei uns hinterlegt werden. Die bevollmächtigte Person muss bei jedem Zugang persönlich erscheinen und einen gültigen Ausweis vorweisen.
Ja, jederzeit während der Vertragslaufzeit. Eine schriftliche Anfrage ist erforderlich, und die neu bevollmächtigte Person muss persönlich mit einem gültigen Ausweis erscheinen, um eingetragen zu werden. Verwaltungsgebühren können anfallen.
Ja, sofern Sie diese Person zuvor im Vertrag oder per schriftlichem Nachtrag als bevollmächtigte Vertretung eingetragen haben. Eine nachträgliche Zugangsbevollmächtigung kann nicht aus der Ferne erteilt werden. Wir empfehlen, vorausschauend zu handeln und bei Vertragsabschluss oder bei einer längeren Abwesenheit eine Vertrauensperson zu bestimmen.
Gemäss Schweizer Recht kann eine Justizbehörde im Rahmen eines Straf- oder Zivilverfahrens auf der Grundlage eines Durchsuchungsbefehls oder einer vollstreckbaren Gerichtsentscheidung den Zugang zu einem privaten Schliessfach anordnen. Safe Deposit S.A. ist verpflichtet, solchen Entscheidungen Folge zu leisten. Ohne formelles Gerichtsverfahren wird Dritten — einschliesslich Verwaltungs- oder Steuerbehörden — kein Zugang gewährt.
Im Rahmen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) kann ein Gericht auf der Grundlage einer vollstreckbaren Entscheidung die Pfändung des Inhalts eines privaten Schliessfachs anordnen. Safe Deposit S.A. ist verpflichtet, einer solchen Anordnung Folge zu leisten. Es besteht kein automatischer Schutz des Schliessfachinhalts vor rechtmässig begründeten Zwangsvollstreckungen.
Nein. Safe Deposit S.A. kennt den Inhalt Ihres Schliessfachs nicht und nimmt keine Spontanmeldungen an Schweizer oder ausländische Steuerbehörden vor. Wir sind kein Finanzinstitut im Sinne des Schweizer Steuerrechts. Gemäss dem Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG) sind wir jedoch verpflichtet, verdächtige Aktivitäten der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu melden. Es obliegt Ihnen, Ihre persönlichen Steuerpflichten zu erfüllen und Ihr Vermögen gemäss dem anwendbaren Recht zu deklarieren.
Nein. Das Schweizer Bankgeheimnis (Art. 47 BankG) ist ein Schutz, der ausschliesslich für von der FINMA lizenzierte Banken gilt. Safe Deposit S.A. ist keine Bank und unterliegt nicht dem Bankengesetz. Ihre Personendaten und die Daten Ihres Vertrags sind jedoch durch das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und durch unsere vertragliche Schweigepflicht geschützt. Wir geben keinerlei Informationen über Sie an Dritte weiter, ausser bei gesetzlicher Verpflichtung.
Kontaktieren Sie uns sofort. Aus Sicherheitsgründen ersetzen wir den Zylinder Ihres Fachs. Kosten werden gemäss unseren Allgemeinen Bedingungen in Rechnung gestellt. Ein Duplikat Ihres persönlichen Schlüssels existiert nicht — dies ist eine grundlegende Sicherheitsgarantie unseres Systems.
Unsere Räumlichkeiten sind gesichert und versichert. Allerdings sind Ihre Güter nicht versichert (Safe Deposit S.A. weiss nicht, was Sie deponieren). Wir empfehlen Ihnen, eine Zusatzversicherung abzuschliessen, um den Wert Ihres Inhalts zu decken. Auf Anfrage können wir Ihnen drei Versicherungsgesellschaften vorschlagen, die diese Art von Deckung anbieten.
Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten abgeschlossen und verlängert sich automatisch um Perioden von mindestens sechs (6) Monaten. Zur Kündigung zum Vertragsablauf müssen Sie uns schriftlich mindestens drei (3) Monate vor Ablauf informieren, das Fach leeren und die Schlüssel zurückgeben. Bei Kündigung zum Vertragsablauf unter Einhaltung der Kündigungsfrist fallen keine Gebühren an. Eine vorzeitige Kündigung (vor Ablauf der laufenden Periode) gibt Anlass zu einer Pauschalentschädigung von zwei (2) Monatsmietraten. Bei Schlüsselverlust werden Ihnen gemäss unseren allgemeinen Bedingungen Kosten in Rechnung gestellt.
Ja. Sie können Ihren Vertrag jederzeit vor Ablauf kündigen. Die bereits bezahlte Miete für die nicht abgelaufene Periode wird zeitanteilig (pro rata temporis) zurückerstattet, abzüglich einer Pauschalentschädigung für die vorzeitige Kündigung in Höhe von zwei (2) Monatsmieten. Geben Sie dazu Ihre Schlüssel zurück, leeren Sie Ihr Fach und informieren Sie uns schriftlich gemäss den Allgemeinen Bedingungen.
Im Todesfall können die gesetzlichen Erben oder der mit der Nachlassregelung beauftragte Notar das Schliessfach auf Vorlage eines amtlichen Erbenscheins und eines Ausweises jeder erscheinenden Person öffnen. Wir können die Anwesenheit eines Notars bei der ersten Öffnung verlangen. Allfällige Kosten gehen zulasten des Nachlasses.
Das Schliessfach selbst können Sie nicht vererben (es handelt sich um einen Mietvertrag), aber Sie können den Zugang zu seinem Inhalt im Rahmen Ihrer Nachlassregelung planen. Wir empfehlen, Ihren Notar oder Erbschaftsbeauftragten über das Bestehen des Schliessfachs zu informieren und dort eine Kopie der relevanten Anweisungen aufzubewahren. Sie können auch im Voraus Personen benennen, die nach Ihrem Tod Zugang zum Schliessfach erhalten sollen.
Die Erben oder der mit der Nachlassregelung beauftragte Notar müssen vorlegen: einen amtlichen Erbenschein, einen gültigen Ausweis jeder erscheinenden Person, sowie gegebenenfalls eine notarielle Vollmacht, wenn ein einzelner Vertreter im Namen der Erbschaft handelt. Wir behalten uns vor, beim ersten Öffnen die Anwesenheit eines Notars zu verlangen. Allfällige Öffnungskosten gehen zulasten des Nachlasses.
Der Mietvertrag bleibt unabhängig von Ihrem Wohnort gültig. Sie können Ihr Schliessfach auch aus dem Ausland weiter mieten und bei Ihren Besuchen in der Schweiz darauf zugreifen, oder eine in der Schweiz ansässige Vertrauensperson bevollmächtigen, in Ihrem Namen darauf zuzugreifen. Wenn Sie den Vertrag beenden möchten, gelten die üblichen Kündigungsmodalitäten.
Im Zuge jüngster Bankenrestrukturierungen haben viele Institute ihr Schliessfachangebot reduziert oder ganz eingestellt. Safe Deposit S.A. bietet eine einfache Übertragungslösung: Vereinbaren Sie einen Termin, kommen Sie mit dem Inhalt Ihres bisherigen Schliessfachs und unterzeichnen Sie Ihren Vertrag noch am selben Tag. Unser Service ist vollständig unabhängig vom Bankensystem — die Schliessung oder Insolvenz einer Bank hat keinen Einfluss auf den Zugang zu Ihrem Schliessfach bei uns.
Une question sur nos coffres, nos tarifs ou nos disponibilités ? Notre équipe est à votre disposition.
Safe Deposit S.A. se conforme à toutes les réglementations applicables.