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Genève · Hyper Centre-Ville · Accès sécurisé · Discrétion

Private Schliessfächer mieten in Genf
Ihre Wertgegenstände, geschützt.

Dès CHF 230.–/an · 6 tailles disponibles

Des coffres-forts privés, hors système bancaire, dans un emplacement sécurisé au cœur de Genève. La solution idéale pour le stockage sécurisé et discret de vos affaires personnelles et professionnelles.

Accès sur rendez-vous uniquement pour une totale discrétion

  • Pas de frais de dossier
  • Pas de caution pour les clés
  • Pas de frais cachés
Sécurité 24h/24
Non-stop
Hyper Centre-Ville
Accès aisé et discret
6 tailles disponibles
de 6.6 à 83.6 litres
Hors système bancaire
Stockage sécurisé hors système bancaire

Une solution sur mesure
pour vos objets précieux

Sécurité de haut niveau

Surveillance continue et contrôle d'accès strict.

Emplacement idéal

Les coffres sont situés à l'hyper centre de Genève, facilement accessibles à pied, en voiture, ou en transports publics.

Discrétion

Accès discret et sécurisé aux locaux.

Accès flexible

Pour des raisons de discrétion et de sécurité, l'accès aux coffres se fait exclusivement sur rendez-vous.

Société suisse

Professionnalisme, excellence dans le service, discrétion.

Choisissez la taille de votre coffre

Six formats disponibles pour répondre à tous vos besoins.

Type 1
Compact
Hauteur8.2 cm
Largeur13.5 cm
Profondeur60.0 cm
6.64litres
CHF 230.–
par an, HT (TVA 8.1%)
Coffres de cette taille encore disponibles
Type 2
Standard S
Hauteur12.5 cm
Largeur13.5 cm
Profondeur60.0 cm
10.13litres
CHF 320.–
par an, HT (TVA 8.1%)
Coffres de cette taille encore disponibles
Type 3
Standard M
Hauteur8.2 cm
Largeur27.1 cm
Profondeur60.0 cm
13.33litres
CHF 370.–
par an, HT (TVA 8.1%)
Coffres de cette taille encore disponibles
Type 5
Standard X
Hauteur25.5 cm
Largeur27.1 cm
Profondeur60.0 cm
41.46litres
CHF 830.–
par an, HT (TVA 8.1%)
Coffres de cette taille encore disponibles
Type 6
Max
Hauteur51.4 cm
Largeur27.1 cm
Profondeur60.0 cm
83.58litres
CHF 1'680.–
par an, HT (TVA 8.1%)
Coffres de cette taille encore disponibles

Louez votre coffre en 3 étapes

1

Choisissez votre taille

Consultez notre tableau des 6 formats disponibles et sélectionnez le coffre qui correspond à vos besoins et à votre budget.

2

Signez votre contrat

Un contrat clair, sans frais cachés. Après vérification d'identité et validation de votre demande, vous signez le contrat et recevez vos clés.

3

Accédez sur rendez-vous

Convenez d'un rendez-vous à votre convenance via notre formulaire de contact ou par téléphone. Venez avec votre clé personnelle et une pièce d'identité.

Une sécurité sans compromis

Notre local est conçu pour la garde d'objets de valeur. Chaque détail de notre infrastructure vise à garantir la protection maximale de vos biens.

  • Surveillance 24h/24, 7j/7
  • Alarme reliée aux forces de l'ordre
  • Personnel de sécurité qualifié
  • Local de haute sécurité

Double verrouillage

Chaque coffre requiert deux clés distinctes : la clé du titulaire et la clé maîtresse de notre personnel. Impossible d'ouvrir sans la clé du titulaire.

Accès contrôlé en permanence

Chaque accès est enregistré et seules les personnes autorisées sont admises dans la salle des coffres.

Réserver un coffre

Passeport ou carte d'identité — PDF, JPG, PNG, GIF, WebP, HEIC, BMP, TIFF · max. 5 Mo

Questions fréquentes

Warum ein Schliessfach ausserhalb des Bankensystems wählen?

Ein privates Schliessfach ausserhalb des Bankensystems bietet Sicherheit und Vertraulichkeit, die Banken nicht garantieren können. Ihr Zugang hängt nicht von der Zahlungsfähigkeit einer Bank oder allfälligen gesetzlichen Beschränkungen Ihres Kontos ab. Ihre Wertgegenstände bleiben unter allen Umständen zugänglich, ohne finanziellen Vermittler. Dies ist die bevorzugte Lösung für den Schutz persönlicher, familiärer oder geschäftlicher Angelegenheiten.

Was ist ein privates Schliessfach bei Safe Deposit S.A.?

Es handelt sich um ein gesichertes Fach in unseren Räumlichkeiten, das Sie für die vereinbarte Dauer mieten. Sie deponieren, was Sie möchten (vorbehaltlich der in den allgemeinen Bedingungen aufgeführten Ausschlüsse), und greifen auf Voranmeldung während der Öffnungszeiten darauf zu.

Kann ich ein Schliessfach mieten, wenn ich nicht in der Schweiz wohne?

Ja. Safe Deposit S.A. vermietet Schliessfächer an Schweizer Einwohner, Expatriates und Nicht-Einwohner, vorbehaltlich einer Identitätsprüfung gemäss unseren gesetzlichen Pflichten (gültiger amtlicher Lichtbildausweis und, für Einwohner, aktueller Wohnsitznachweis). Grenzgänger und Nicht-Einwohner sind willkommen. Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu Ihrer spezifischen Situation.

Kann ein Unternehmen ein Schliessfach mieten?

Ja. Safe Deposit S.A. vermietet Schliessfächer an juristische Personen (Gesellschaften, Stiftungen, Vereine usw.) zu denselben Bedingungen wie an Privatpersonen. Bei Vertragsabschluss muss die Gesellschaft einen Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate), die gültigen Statuten sowie die Ausweise der zeichnungsberechtigten und zugriffsberechtigten Vertreter vorlegen. Der Zugang ist auf die im Vertrag ausdrücklich bezeichneten Personen beschränkt.

Welche Unterlagen werden zur Eröffnung eines Schliessfachs benötigt?

Für Privatpersonen: ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis sowie ein aktueller Wohnsitznachweis (nicht älter als drei Monate). Für juristische Personen: ein Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate), die gültigen Statuten sowie die Ausweise der zeichnungsberechtigten und zugriffsberechtigten Vertreter. In allen Fällen ist bei Vertragsabschluss ein Formular zur Erklärung des wirtschaftlich Berechtigten (Formular A) auszufüllen und zu unterzeichnen, gemäss dem Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG).

Was kann ich in meinem Schliessfach aufbewahren?

Wichtige Dokumente (Pässe, Grundbuchauszüge, Testamente), Schmuck, Uhren, Bargeld, digitale Datenträger, Sammlungen, wertvolle Gegenstände — alles, was in die Abmessungen Ihres Fachs passt. Bestimmte Gegenstände sind durch das Gesetz und unsere allgemeinen Bedingungen ausgeschlossen (Gefahrstoffe, Betäubungsmittel usw.)

Wie wähle ich die richtige Schliessfachgrösse?

Für Dokumente und einige kleinere Gegenstände genügen in der Regel die Typen 1 oder 2. Für Schmuck, Uhren oder mehr Dokumente empfehlen sich die Typen 3 oder 4. Die Typen 5 und 6 sind geeignet für diejenigen mit grossen Mengen an Gegenständen. Im Zweifel kontaktieren Sie uns — wir beraten Sie gerne.

Gibt es eine Mindestmietdauer?

Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf (12) Monate, sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Periode (mindestens sechs Monate), sofern er nicht schriftlich fristgerecht gekündigt wird.

Welche Zahlungsmittel akzeptieren Sie?

Wir akzeptieren Bargeld, Kreditkarten und Banküberweisungen. Die Zahlung erfolgt im Voraus für den gewählten Mietzeitraum.

Was passiert, wenn Safe Deposit S.A. Tarife oder Allgemeine Bedingungen ändert?

Jede Änderung der Tarife oder der Allgemeinen Bedingungen wird Ihnen per Post oder E-Mail mindestens dreissig (30) Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Wenn Sie nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag ohne Entschädigung zu kündigen, mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bedingungen. Wird kein schriftlicher Widerspruch innerhalb dieser Frist eingereicht, gelten die Änderungen als akzeptiert.

Wie greife ich auf mein Schliessfach zu?

Der Zugang erfolgt ausschliesslich nach Voranmeldung. Am Tag Ihres Besuchs erscheinen Sie mit Ihrem persönlichen Schlüssel und einem Ausweis. Ein Mitarbeiter begleitet Sie bis zum Tresorraum und lässt Sie dann allein, damit Sie auf Ihr Fach zugreifen können.

Kann ich ausserhalb der Öffnungszeiten auf mein Schliessfach zugreifen?

Ja, ausnahmsweise und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Ein Zugang ausserhalb der regulären Öffnungszeiten ist gegen einen Aufpreis von CHF 150.– (zzgl. MwSt.) pro Besuch möglich. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin ausserhalb unserer üblichen Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Gibt es eine Begrenzung der Anzahl Besuche?

Nein. Ihr Vertrag begrenzt die Anzahl der jährlichen oder monatlichen Besuche nicht. Sie können auf Ihr Schliessfach so oft zugreifen, wie Sie möchten — im Rahmen der Öffnungszeiten und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Terminen.

Kann ich eine andere Person bevollmächtigen, auf mein Schliessfach zuzugreifen?

Ja. Sie können eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen, in Ihrem Namen auf Ihr Schliessfach zuzugreifen. Diese Bevollmächtigung muss schriftlich bei uns hinterlegt werden. Die bevollmächtigte Person muss bei jedem Zugang persönlich erscheinen und einen gültigen Ausweis vorweisen.

Kann ich eine bevollmächtigte Person nach Vertragsabschluss hinzufügen oder ändern?

Ja, jederzeit während der Vertragslaufzeit. Eine schriftliche Anfrage ist erforderlich, und die neu bevollmächtigte Person muss persönlich mit einem gültigen Ausweis erscheinen, um eingetragen zu werden. Verwaltungsgebühren können anfallen.

Ich bin im Ausland — kann jemand in einer Notlage auf mein Schliessfach zugreifen?

Ja, sofern Sie diese Person zuvor im Vertrag oder per schriftlichem Nachtrag als bevollmächtigte Vertretung eingetragen haben. Eine nachträgliche Zugangsbevollmächtigung kann nicht aus der Ferne erteilt werden. Wir empfehlen, vorausschauend zu handeln und bei Vertragsabschluss oder bei einer längeren Abwesenheit eine Vertrauensperson zu bestimmen.

Können Behörden auf mein Schliessfach zugreifen?

Gemäss Schweizer Recht kann eine Justizbehörde im Rahmen eines Straf- oder Zivilverfahrens auf der Grundlage eines Durchsuchungsbefehls oder einer vollstreckbaren Gerichtsentscheidung den Zugang zu einem privaten Schliessfach anordnen. Safe Deposit S.A. ist verpflichtet, solchen Entscheidungen Folge zu leisten. Ohne formelles Gerichtsverfahren wird Dritten — einschliesslich Verwaltungs- oder Steuerbehörden — kein Zugang gewährt.

Kann ein Gläubiger oder Betreibungsbeamter den Inhalt meines Schliessfachs pfänden?

Im Rahmen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) kann ein Gericht auf der Grundlage einer vollstreckbaren Entscheidung die Pfändung des Inhalts eines privaten Schliessfachs anordnen. Safe Deposit S.A. ist verpflichtet, einer solchen Anordnung Folge zu leisten. Es besteht kein automatischer Schutz des Schliessfachinhalts vor rechtmässig begründeten Zwangsvollstreckungen.

Wird der Inhalt meines Schliessfachs den Steuerbehörden gemeldet?

Nein. Safe Deposit S.A. kennt den Inhalt Ihres Schliessfachs nicht und nimmt keine Spontanmeldungen an Schweizer oder ausländische Steuerbehörden vor. Wir sind kein Finanzinstitut im Sinne des Schweizer Steuerrechts. Gemäss dem Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG) sind wir jedoch verpflichtet, verdächtige Aktivitäten der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu melden. Es obliegt Ihnen, Ihre persönlichen Steuerpflichten zu erfüllen und Ihr Vermögen gemäss dem anwendbaren Recht zu deklarieren.

Gilt das Schweizer Bankgeheimnis für mein Schliessfach?

Nein. Das Schweizer Bankgeheimnis (Art. 47 BankG) ist ein Schutz, der ausschliesslich für von der FINMA lizenzierte Banken gilt. Safe Deposit S.A. ist keine Bank und unterliegt nicht dem Bankengesetz. Ihre Personendaten und die Daten Ihres Vertrags sind jedoch durch das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und durch unsere vertragliche Schweigepflicht geschützt. Wir geben keinerlei Informationen über Sie an Dritte weiter, ausser bei gesetzlicher Verpflichtung.

Was passiert, wenn ich meinen Schlüssel verliere?

Kontaktieren Sie uns sofort. Aus Sicherheitsgründen ersetzen wir den Zylinder Ihres Fachs. Kosten werden gemäss unseren Allgemeinen Bedingungen in Rechnung gestellt. Ein Duplikat Ihres persönlichen Schlüssels existiert nicht — dies ist eine grundlegende Sicherheitsgarantie unseres Systems.

Ist der Inhalt meines Schliessfachs versichert?

Unsere Räumlichkeiten sind gesichert und versichert. Allerdings sind Ihre Güter nicht versichert (Safe Deposit S.A. weiss nicht, was Sie deponieren). Wir empfehlen Ihnen, eine Zusatzversicherung abzuschliessen, um den Wert Ihres Inhalts zu decken. Auf Anfrage können wir Ihnen drei Versicherungsgesellschaften vorschlagen, die diese Art von Deckung anbieten.

Wie kündige ich meinen Vertrag?

Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten abgeschlossen und verlängert sich automatisch um Perioden von mindestens sechs (6) Monaten. Zur Kündigung zum Vertragsablauf müssen Sie uns schriftlich mindestens drei (3) Monate vor Ablauf informieren, das Fach leeren und die Schlüssel zurückgeben. Bei Kündigung zum Vertragsablauf unter Einhaltung der Kündigungsfrist fallen keine Gebühren an. Eine vorzeitige Kündigung (vor Ablauf der laufenden Periode) gibt Anlass zu einer Pauschalentschädigung von zwei (2) Monatsmietraten. Bei Schlüsselverlust werden Ihnen gemäss unseren allgemeinen Bedingungen Kosten in Rechnung gestellt.

Kann ich meinen Vertrag vorzeitig kündigen und eine Rückerstattung erhalten?

Ja. Sie können Ihren Vertrag jederzeit vor Ablauf kündigen. Die bereits bezahlte Miete für die nicht abgelaufene Periode wird zeitanteilig (pro rata temporis) zurückerstattet, abzüglich einer Pauschalentschädigung für die vorzeitige Kündigung in Höhe von zwei (2) Monatsmieten. Geben Sie dazu Ihre Schlüssel zurück, leeren Sie Ihr Fach und informieren Sie uns schriftlich gemäss den Allgemeinen Bedingungen.

Was passiert im Todesfall des Schliessfachinhabers?

Im Todesfall können die gesetzlichen Erben oder der mit der Nachlassregelung beauftragte Notar das Schliessfach auf Vorlage eines amtlichen Erbenscheins und eines Ausweises jeder erscheinenden Person öffnen. Wir können die Anwesenheit eines Notars bei der ersten Öffnung verlangen. Allfällige Kosten gehen zulasten des Nachlasses.

Kann ich mein Schliessfach in meiner Nachlassplanung oder einem Testament berücksichtigen?

Das Schliessfach selbst können Sie nicht vererben (es handelt sich um einen Mietvertrag), aber Sie können den Zugang zu seinem Inhalt im Rahmen Ihrer Nachlassregelung planen. Wir empfehlen, Ihren Notar oder Erbschaftsbeauftragten über das Bestehen des Schliessfachs zu informieren und dort eine Kopie der relevanten Anweisungen aufzubewahren. Sie können auch im Voraus Personen benennen, die nach Ihrem Tod Zugang zum Schliessfach erhalten sollen.

Welche Dokumente muss die Erbschaft vorlegen, um auf das Schliessfach zuzugreifen?

Die Erben oder der mit der Nachlassregelung beauftragte Notar müssen vorlegen: einen amtlichen Erbenschein, einen gültigen Ausweis jeder erscheinenden Person, sowie gegebenenfalls eine notarielle Vollmacht, wenn ein einzelner Vertreter im Namen der Erbschaft handelt. Wir behalten uns vor, beim ersten Öffnen die Anwesenheit eines Notars zu verlangen. Allfällige Öffnungskosten gehen zulasten des Nachlasses.

Ich verlasse die Schweiz — was passiert mit meinem Schliessfach?

Der Mietvertrag bleibt unabhängig von Ihrem Wohnort gültig. Sie können Ihr Schliessfach auch aus dem Ausland weiter mieten und bei Ihren Besuchen in der Schweiz darauf zugreifen, oder eine in der Schweiz ansässige Vertrauensperson bevollmächtigen, in Ihrem Namen darauf zuzugreifen. Wenn Sie den Vertrag beenden möchten, gelten die üblichen Kündigungsmodalitäten.

Meine Bank hat ihren Schliessfachdienst eingestellt, was nun?

Im Zuge jüngster Bankenrestrukturierungen haben viele Institute ihr Schliessfachangebot reduziert oder ganz eingestellt. Safe Deposit S.A. bietet eine einfache Übertragungslösung: Vereinbaren Sie einen Termin, kommen Sie mit dem Inhalt Ihres bisherigen Schliessfachs und unterzeichnen Sie Ihren Vertrag noch am selben Tag. Unser Service ist vollständig unabhängig vom Bankensystem — die Schliessung oder Insolvenz einer Bank hat keinen Einfluss auf den Zugang zu Ihrem Schliessfach bei uns.

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